Gesetzliche Anforderungen

Wir entwickeln barrierearme Internetauftritte auf Grundlage geltender Gesetze und Standards, wie bspw. der EU-Richtlinie 2016/2102.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG sind der weltweit gültige Standard für barrierefreies Webdesign und gibt Empfehlungen für die Umsetzung für einen barrierefreien Internetauftritt.

Mehr erfahren

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 legt fest, welche Anforderungen für barrierefreie Internetauftritte in Deutschland gelten.

Mehr erfahren

Landesgesetze zu barrierefreier Informationstechnik

Für kommunale Internetauftritte berücksichtigen wir länderspezifische Verordnungen und Gesetze.

Mehr erfahren

Unsere Standardausstattung für Internetauftritte

Durch ein standardisiertes Vorgehen während der Entwicklungsphase beinhaltet 
jeder unserer Internetauftritte die Grundfunktionen für barrierearmes Webdesign.

Adaptive Textgröße – durch eine automatisch skalierenden Textgröße wird die Lesbarkeit des Inhalts verbessert.

Kontrastverhältnis 7:1 – zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe ist der Kontrast groß, damit der Inhalt besser hervorsticht und optimal lesbar ist.

Lesbare Schriftarten – es werden scharf gezeichnete und beabstandete Schriften verwendet, um eine gute Lesbarkeit bei Leseschwäche und Sehbehinderung zu erreichen.

Keine Zeitbegrenzungen – um ausreichend Zeit zum Lesen der Inhalte zu gewährleisten, liegen keine Zeitlimits bei der Präsentation des Inhalts vor (bspw. durch automatisch abspielende Videos).

Prävention epileptischer Anfälle – es werden keine Elemente, die innerhalb einer Sekunde mehr als 3-mal aufblitzen, verwendet.

Durchdachtes Layout – mithilfe eines sinnvollen Konzepts und aussagekräftigen Beschriftungen  werden Orientierungs- und Navigationshilfen geschaffen. 

Strukturiertes Design – der Aufbau und die Benutzung des Internetauftrittes sind für den Nutzer intuitiv verständlich und vorhersehbar.

Sichere Fehlervermeidung – bei Eingabefehlern in Formularen werden die falschen Elemente aufgezeigt und in Textform beschrieben.

Sinnvolle Beschriftungen – die notwendige Eingaben werden mit Hinweisen oder erklärenden Beschriftungen versehen.

Kompatibilität – die Integration assistiver Technologien ist gewährleistet, da jeder Internetauftritt mit Screenreadern verwendet werden kann.

Korrektheit – Die Struktur barrierefreier Inhalte ist semantisch korrekt und kann durch eine Vielzahl an Endgeräten interpretiert werden.
 

Individuelle Zusatzfunktionen

Um spezifischer auf verschiedene Beeinträchtigungen einzugehen, können Sie Ihren Internetauftritt von descript um die folgenden Funktionen erweitern lassen. 

Leichte Sprache

Damit wichtige Informationen auf einem niedrigschwelligem Niveau verstanden werden, übersetzen wir Texte für Ihren Internetauftritt in leichte Sprache. 

DGS Gebärdensprache

Wir erstellen Ihnen eine zusätzliche Seite, auf der die Hauptinhalte Ihres Internetauftritts in Deutsche Gebärdensprache übersetzt sind. 

Zugängliche PDFs

Damit eine PDF auch für Menschen, die auf Eingabehilfen angewiesen sind, zugänglich ist, erstellen wir die passenden Vorlagen.

Integration von Audio-Readern

Mithilfe von Audio-Readern wird Text in Audio konvertiert und kann dadurch aus einer Webseite heraus laut vorgelesen werden. 

Beratung & Schulung

Wir schulen und beraten Ihre Mitarbeiter in der Anwendung barrierearmer Werkzeuge, wie bspw. bei der PDF-Erstellung oder Übersetzung in leichte Sprache.

Individuelle Anforderungen

Sie haben spezifische Anforderungen und benötigen eine individuelle Lösung für Ihren Internetauftritt?
Sprechen Sie uns gerne an.

Warum sich barrierearmes Webdesign lohnt

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften profitieren Städte und Gemeinden von einer positiveren Aussendarstellung durch ihren Internetauftritt

Erhöhte Sichtbarkeit

Erreichen Sie mehr Menschen in Ihrer Gemeinde mit Ihrem Internetauftritt.

Zufriedenere Benutzer

Steigern Sie durch barrierearme Bedienbarkeit die Zufriedenheit aller Nutzer.

Positiveres Ranking

Erhöhen Sie die Reichweite Ihres Internetauftritts in Suchmaschinen.

Digitales Vorbild

Übernehmen Sie eine Vorbildfunktion für kommunale Internetauftritte.

Mehr Beteiligung für alle

Zeigen Sie soziale Verantwortung und fördern Sie die digitale Beteiligung.

Christopher Utsch

Kostenfreies Beratungsgespräch

Barrierearme Internetauftritte für Städte und Gemeinden

Vereinbaren Sie Ihr persönliches 60-minütiges Beratungsgespräch und lassen Sie sich von Christopher Utsch, unserem Experten für Digitalisierung, erläutern, wie kommunale Internetauftritte barrierarm und nutzerfreundlich gestaltet werden können.

Beratungsgespräch vereinbaren